Formulare
Meldewesen
Anmeldung Wohnsitz:
Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
gültiger Personalausweis und/oder Reisepass
Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (ins Deutsche übersetzt oder International ausgestellt)
Formular Anmeldung (nur ausfüllen, wenn persönliches Erscheinen nicht möglich ist): Anmeldeformular.pdf
Die Anmeldung kann auch durch Vollmacht erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss die o.g. Unterlagen zur Anmeldung mitbringen.
Abmeldung Wohnsitz bei Wegzug ins Ausland:
Passwesen
Personalausweis:
Die Ausweisdokumente werden im Bürgerbüro beantragt, für die Ausstellung ist die Bundesdruckerei in Berlin zuständig, wobei mit einer Wartezeit von ca. 2-3 Wochen gerechnet werden muss.
Kosten und Gültigkeit:
vor Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig) 22,80 €
ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre gültig) 37,00 €
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 €
Nur im Notfall und wenn sofort ein neues Dokument benötig wird, darf ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Reisepass:
Die Ausweisdokumente werden im Bürgerbüro beantragt, für die Ausstellung ist dann die Bundesdruckerei in Berlin zuständig, wobei mit einer Wartezeit von 3-4 Wochen für Reisepässe gerechnet werden muss.
Kosten und Gültigkeit:
vor Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig) 37,50 €
ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre gültig) 60,00 €
vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
Zuschlag zum Reisepass für eine Expresslieferung (innerhalb von 72 Stunden) 32,00 €
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten 22,00 €
Nur im Notfall und wenn sofort ein neues Dokument benötig wird, darf ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Kinderreisepass:
Für Kinder können Kinderreisepässe oder, wenn gewünscht, bereits Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Der Kinderreisepass hat seit 01.01.2021 nur mehr eine Gültigkeit von einem Jahr. Ab einem Alter von 12 Jahren werden nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt. Kinderreisepässe werden direkt im Bürgerbüro ausgestellt und können sofort mitgenommen werden, wenn beide Erziehungsberechtigten der Ausstellung zugestimmt haben (Formular - siehe unten).
Im Gegensatz zu den Personalausweisen oder Reisepässen kann ein Kinderreisepass während der Gültigkeitsdauer mit einem aktuellen Passbild versehen, aktualisiert oder evtl. auch bei gleichzeitiger Einarbeitung verlängert werden. Eine Verlängerung von Kinderreisepässen nach Gültigkeitsablauf kann nicht vorgenommen werden, die Verlängerung ist frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit zulässig.
Kosten und Gültigkeit:
Kinderreisepass - Erstausstellung (bis zum 12. Lebensjahr) 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass (jeweils um 1 Jahr, bis zum 12. Lebensjahr) 6,00 €
Aktualisierung/Änderung Kinderreisepass 6,00 €
Wichtig für die Antragsstellung von Dokumenten:
persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich
ein biometrisches Passbild muss vorgelegt werden (kann nicht nachgereicht werden)
bei minderjährigen Antragstellern/Antragstellerinnen müssen die Erziehungsberechtigten auf dem Antrag unterschreiben, was voraussetzt, dass diese beim beantragen des Dokumentes anwesend sein müssen. (Es kann auch nur ein Erziehungsberechtigter unterschreiben, wenn von dem zweiten Teil eine Vollmacht vorgelegt wird).
Formulare:
Vollmacht Erziehungsberechtigte.pdf.(bei minderjährigen Personen, falls nur ein Elternteil bei der Beantragung anwesend ist)
Weitere Informationen:
Informationen darüber, welches Dokument für die Einreise in bestimmte Länder erforderlich ist sowie weitere Informationen zu den Reise- und Sicherheitshinweisen, gibt es hier über das Auswärtige Amt. Die Angaben sind ohne Gewähr.
Gewerbe- und Gaststättenrecht
Gewerberecht:
Leiten Sie uns das unterschriebene Antragsformular Ihrer Gewerbemeldung auf dem Postweg oder per E-Mail zu. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG, etc.) ist zusätzlich eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges und des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der Geschäftsführer beizufügen.
Die Gebühr in Höhe von 25,00 € überweisen Sie bitte auf das Konto der Gemeinde Hohenthann. Anschließend werden wir die rechtsverbindliche Gewerbemeldung vornehmen und Ihnen eine Bestätigung zukommen lassen.
Gewerbeanmeldung online:
Sie können Ihre Gewerbeanmeldung durch Klick auf den folgenden Link auch online durchführen. Sie müssen sich dazu mit Ihrer Bayern-ID oder mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises anmelden:
Gewerbeanmeldung Online - Bayern Portal
Gaststättenrecht:
Steuern und Abgaben
Bauwesen
Infoschreiben Bauherren und Entwurfsverfasser BayBO-Novelle - Änderungen am LRA.pdf.
Bei Fragen stehen Herr Leinthaler oder Frau Kolbeck zur Verfügung.
Verbrennung fortwirtschaftlicher oder strohiger/pflanzlicher Abfälle
Verbrennen forstwirtschaftlicher Abfälle (Wied, Baum- und Sträucherschnitt) dürfen nur an Werktagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 08:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Hierfür sollte eine schriftliche Anzeige bei der Gemeinde erfolgen. Die Anzeige wird an die örtliche Feuerwehr weitergeleitet.
Formular: Anmeldung Verbrennen von forstwirtschaftlichen Abfällen.docx
Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft dürfen ebenfalls nur an Werktagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 08:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anzeige mindestens sieben Tage vor dem Verbrennen verpflichtend. Die Anzeige kann über die Gemeindeverwaltung an das Landratsamt weitergeleitet werden. Ansprechpartner im Landratsamt Landshut ist Herr Bauer, Sachgebiet 25, Tel.: 0871/408-3118).
Formular: Anmeldung Verbrennen von strohigen Abfällen.docx.
Die Meldungen müssen bitte per E-Mail an Gabi Auer, Denise Ostermeier oder Elisabeth Keck, per Fax an 08784/9616-60 geschickt oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro im Rathaus abgegeben werden.
Führungszeugnis und Gewerbezentralregister
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
Personalausweis oder Reisepass
Zweck der Ausstellung
Bestätigung des Arbeitgebers/Behörde, etc., falls ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
Bestätigung des Vereins, etc., falls ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
Vollmacht zur Beantragung + Ausweiskopie (falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zu erscheinen)
Kosten FZ/GZR: 13 €
Unter folgendem Link können Sie beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen:
Geschwindigkeitsmessgeräte
Hier finden Sie die aktuellen Auswertungen der aufgestellten Geschwindigkeitsmessgeräte in der Gemeinde Hohenthann:
Januar 2021:
Februar 2021:
März 2021:
April 2021:
Juni 2021:
September 2021:
Dezember 2021:
Januar 2022:
Gartenwasser
Abwasser
Einbau Gartenwasserzähler - Vordruck leer.pdf.
Die o.g. Formulare können Sie an oder an die Fax-Nr. 08784 9616-50 senden.
Gerne können Sie die Formulare auch per Post an uns senden oder persönlich im Rathaus, Zimmer-Nr. 9 abgeben.
Sicheres Kontaktformular
Sie können über das "Sichere Kontaktformular" im Bayern Portal verschlüsselte Nachrichten an uns senden:
Bayern Portal - Sicheres Kontaktformular
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den einzelnen Verwaltungsvorgängen sowie entsprechende Formulare finden Sie auch im
Informationsbroschüre Leben, Wohnen, Arbeiten und Erholen in der Gemeinde Hohenthann
Dieser Wegweiser soll helfen, dass Sie sich in unserer Gemeinde gut einleben und wohl fühlen.
Nachfolgend kann die Broschüre als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden: Infobroschüre Hohenthann.pdf
HIER kann die Broschüre über den Internetauftritt eingesehen werden. Die Broschüre liegt zudem im Bürgerbüro zur Mitnahme aus.