Hohenthann
Baulandvergabemodell der Gemeinde Hohenthann für freie Grundstücke in Hohenthann
Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024 ein Baulandvergabemodell für zwei freie Grundstücke in Hohenthann beschlossen. Die Grundstücke werden an die Antragsteller mit der höchsten Punktzahl vergeben, es wird eine Rangliste gemäß dem festgelegten Punktesystem gebildet.
Es werden das Grundstück Fl.Nr. 1638/36, Gemarkung Andermannsdorf aus dem Baugebiet „Am Gambach“ und das Grundstück Fl.Nr. 1276/27, Gemarkung Türkenfeld aus dem Baugebiet „Büchlacker II“ zur Vergabe freigegeben. Die zu vergebenen Parzellen sind im Lageplan gekennzeichnet.
Für die Bewerbung ist ein schriftlicher Antrag vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde abzugeben. Dieser Antrag kann auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann heruntergeladen werden.
Die Bewerbungsfrist ist von 16.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025
Außerhalb der Bewerbungsfrist oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsbögen werden nicht berücksichtigt.
Der Kaufpreis beträgt
239,00 €/m²
In dem vorgenannten Kaufpreis für das Baugebiet „Am Büchlacker II“ sind Erschließungskosten nach BauGB inkl. Beiträge nach KAG zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung (tatsächliche Grundstücksfläche und fiktive Geschossfläche) enthalten und damit abgelöst. Eine Regenwasserpufferanlage ist noch nicht verbaut und muss gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde (EWS) eigenständig und auf eigene Kosten errichtet werden.
In dem vorgenannten Kaufpreis für das Baugebiet „Am Gambach“ sind Erschließungskosten nach BauGB inkl. Beiträge nach KAG zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung (tatsächliche Grundstücksfläche und zulässige Geschossfläche gemäß BPlan) sowie die im Grundstück verbaute Regenwasserpufferanlage enthalten und damit abgelöst.
Die Kosten für Wasser (Herstellungsbeitrag und Hausanschluss) sowie ggfs. Strom und Telefon/Internet werden separat von den jeweiligen Anbietern erhoben und sind in diesen Kosten noch nicht enthalten.
Die Kosten der Beurkundung und des Vollzugs sind ebenfalls vom Käufer zu tragen.