Änderungen beim Kinderreisepass
Gesetzesänderung beim Kinderreisepass ab 01.01.2024
Der Kinderreisepass entfällt aufgrund einer Gesetzesänderung vollständig zum 01. Januar 2024.
Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass auch für Kinder jeden Alters ab diesem Datum ein Personalausweis oder Reisepass für eine Grenzüberschreitung Pflicht ist. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass der Personalausweis bzw. Reisepass nicht mehr vor Ort ausgestellt und somit sofort verfügbar ist, sondern extern bei der Bundesdruckerei erstellt wird und mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2-4 Wochen zu rechnen ist.
Kinderreisepässe, deren Geltungsdauer noch über den 01. Januar 2024 hinausreichen, behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass das jeweilige Kind noch eindeutig identifiziert werden kann.
Welches Dokument für das jeweilige Land benötigt wird sehen Sie beim Auswärtigen Amt unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
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