Kitaplatz-Anmeldung noch bis Ende Februar!
Der offizielle Anmeldezeitraum für das Kita-Jahr 2024/2025, welches ab September 2024 beginnt, läuft noch bis einschließlich 29.02.2024. Der Anmeldezeitraum für den Hort und die Mittagsbetreuung verlängert sich bis zum 30.04.2024.
Kinder, die bereits in die Krippe, in den Kindergarten oder in den Hort gehen, müssen sich für das kommende Jahr NICHT neu anmelden. Kinder, die jedoch von der Krippe in den Kindergarten oder vom Kindergarten in den Hort wechseln möchten, müssen auf alle Fälle angemeldet werden.
Eine Anmeldung ist auch erforderlich, wenn die Kinder unterjährig in einer Einrichtung beginnen sollen, weil sie beispielsweise im Januar drei Jahre alt werden und ab diesem Datum in den Kindergarten gehen sollen.
Eine jährlich erneute Anmeldung ist bei der Mittagsbetreuung erforderlich.
Die Anmeldung für die Kita-Plätze der gemeindlichen Einrichtungen erfolgt ausschließlich online über die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung im Bürgerserviceportal. Dieser Online-Service bietet einen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote der Gemeinde Hohenthann in den Bereichen Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung mit all ihren Besonderheiten.
Es können nur Bedarfsanmeldungen berücksichtigt werden, welche über die Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung eingehen. Eine Bedarfsanmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums erfolgt ebenfalls nur über das Portal.
Damit eine Anmeldung für ein Kind erfolgen kann, ist es notwendig, eine eigene BayernID zu erstellen. Diese kann kostenlos entweder mit dem Personalausweis oder mit einem Benutzernamen und Passwort unter https://id.bayernportal.de/de beantragt werden. Danach ist mit dieser BayernID unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/hohenthann die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung möglich.
Die Vergabe der Kitaplätze erfolgt erst nach Ablauf des Anmeldezeitraumes. Bei Fragen steht Ihnen Frau Keck unter Tel. 08784/9616-12 oder per E-Mail unter gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Mehr über
Weitere Meldungen
Messerverbot: Künftig anlasslose Kontrollen von Messern und Waffen
Seit 30. November 2024 kann die Bayerische Polizei stichprobenartige und anlasslose Kontrollen zur ...