Erweitertes Führungszeugnis von Ehrenamtlichen in Vereinen
Ehrenamtlich tätige Personen bei Vereinen müssen aufgrund des Kinder- und Jugendschutzes ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Weitere Informationen können auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes abgerufen werden: www.blja.bayern.de.
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