Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Erweitertes Führungszeugnis von Ehrenamtlichen in Vereinen

Ehrenamtlich tätige Personen bei Vereinen müssen aufgrund des Kinder- und Jugendschutzes ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 

 

Weitere Informationen können auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes abgerufen werden: www.blja.bayern.de.

 

Pressemitteilung des Landkreises Landshut