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Erweitertes Führungszeugnis von Ehrenamtlichen in Vereinen

Ehrenamtlich tätige Personen bei Vereinen müssen aufgrund des Kinder- und Jugendschutzes ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 

 

Weitere Informationen können auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes abgerufen werden: www.blja.bayern.de.

 

Pressemitteilung des Landkreises Landshut 

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