Fäkalschlammentsorgungssatzung
Die Betreiber von Kleinkläranlagen/Güllegruben werden gebeten, den Nachweis der Schlammspiegelmessung oder den Nachweis der Entleerung bzw. die Erlaubnis zum Ausbringen des Fäkalschlamms auf eigenen landwirtschaftlichen Flächen bis spätestens 31. Dezember 2022 im Rathaus bei Frau Karsch vorzulegen oder auch per E-Mail: zu senden.
Weitere Informationen
Mehr über
Weitere Meldungen
Infoveranstaltung zur Nutzung des ÖPNV am 21. Oktober 2026
Mo, 05. Oktober 2026
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026 findet um 18 Uhr im Brauereigasthof in Hohenthann eine ...




