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Taxi fahren zum halben Preis-Kreisausschuss erweitert Zielgruppen

Taxi fahren zum halben Preis!

Dies ist ab sofort möglich für:

  • junge Leute von 14 bis 26 Jahre
  • Senioren ab 70 Jahren
  • Personen mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis
  • Personen ab 14 Jahren mit dem Merkzeichen GdB 50 im Schwerbehindertenausweis (möglich ab 01. Oktober 2020)

 

mit Wohnsitz im Landkreis Landshut.

 

Möglich macht dies das Projekt "Fifty-fifty-Mobil", das vom Landkreis Landshut gefördert wird.

 

Die Anspruchsberechtigten können unter Vorlage Ihres Personal-/Schüler-/Schwerbehindertenausweises Wertschecks in Höhe von 5,00 € / 10,00 € und 20,00 € für die Hälfte des tatsächlichen Betrages erwerben (z.B. ein Wertscheck in Höhe von 10,00 € kostet nur 5,00 €). Die andere Hälfte übernimmt der Landkreis Landshut.

 

Pro Person und Monat können maximal Wertschecks in Höhe von 60,00 € erworben werden. Diese können bei den teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden.

 

Hierbei gibt es folgendes zu beachten:

  • es wird kein Wechselgeld herausgegeben, d. h. ein Fahrpreis von 18,00 € kann z. B. mit einem 20,00 € Wertscheck bezahlt werden, 2,00 € verfallen. Alternativ können Sie mit einem 10,00 € und einem 5,00 € Wertscheck plus 3,00 € Bargeld passend bezahlen.
  • mehrere anspruchsberechtigte Fahrgäste können ihre Wertschecks zusammenlegen
  • ist nur einer der Mitfahrer anspruchsberechtigt, sind die Wertschecks ebenfalls gültig

 

Die Wertschecks sind zeitlich nicht begrenzt und können für Fahrten, die im Landkreis Landshut beginnen und / oder dort enden, verwenden werden. Somit sind z. B. Fahrten in die Stadt Landshut oder aus der Stadt Landshut möglich, reine Fahrten innerhalb der Stadt Landshut jedoch nicht.

 

Wo können die Wertschecks erworben werden:

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Wertschecks online oder persönlich bei den Verkaufsstellen zu erwerben, können Sie eine Person bevollmächtigen. Hierzu füllen Sie bitte die nachstehende Vollmacht und Datenschutzerklärung aus. Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Zustimmung des Personenberechtigten zur Verarbeitung der Daten benötigt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier!