Zählerstand des Gartenwasserzählers mitteilen
Die Gemeinde erinnert, dass der Zählerstand des Gartenwasserzählers/Außenwasserzählers bis spätestens 31.12.2024 im Rathaus bei Frau Kiermeier schriftlich per Post oder per E-Mail an: gemeldet werden muss. Eine telefonische/mündliche Meldung ist nicht möglich!
Später eingehende Meldungen können aufgrund einer Änderung in der Satzung nicht mehr berücksichtigt werden.
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