Meldung Zählerstand Gartenwasserzähler
Viele Haushalte haben von der Möglichkeit gebraucht gemacht, einen Zwischenzähler einzubauen für das Wasser, das nicht im Haus, sondern z. B. zum Gartengießen oder im Stall verwendet wird.
Alle Haushalte, die einen solchen Zwischenzähler eingebaut haben, werden gebeten, die Zählerstände bis spätestens 31.12.2019 per E-Mail () oder per Fax (08784-9616-50) mitzuteilen. Bitte geben Sie bei der Meldung den Zählerstand, die Zählernummer sowie das Ablesedatum an.
Sollte der Zählerstand bis zum 31.12.2019 nicht vorliegen, wird bei der Kanalabrechnung für 2019 der Verbrauch nicht in Abzug gebracht.
Außerdem müssen wir darauf hinweisen, dass nur fest installierte und geeichte Zähler zum Einsatz kommen dürfen.
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