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Bescheid über die Tierseuchenbeiträge 2019

Um weiterhin einen Abzug von den Abwassergebühren geltend machen zu können, werden Bescheidempfänger gebeten, bis spätestens 31.12.2019 eine Kopie des Bescheids der Bay. Tierseuchenkasse 2019 bei der Gemeindeverwaltung (Fr. Karsch) abzugeben

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Veröffentlichung

Do, 14. November 2019

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