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Bescheid über die Tierseuchenbeiträge 2020

Um weiterhin einen Abzug von den Abwassergebühren geltend machen zu können, werden Bescheidempfänger gebeten, bis spätestens 31.12.2020 eine Kopie des Bescheids der Bay. Tierseuchenkasse 2020 bei der Gemeindeverwaltung (Fr. Karsch) abzugeben.

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Veröffentlichung

Mo, 12. Oktober 2020

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