- Verbrennen forstwirtschaftlicher Abfälle (Wied, Baum- und Sträucherschnitt) dürfen nur an Werktagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 08:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Hierfür sollte eine schriftliche Anzeige bei der Gemeinde erfolgen. Die Anzeige wird an die örtliche Feuerwehr weitergeleitet.
Formular: Anmeldung Verbrennen von forstwirtschaftlichen Abfällen.docx
- Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft dürfen ebenfalls nur an Werktagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 08:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anzeige mindestens sieben Tage vor dem Verbrennen verpflichtend. Die Anzeige kann über die Gemeindeverwaltung an das Landratsamt weitergeleitet werden. Ansprechpartner im Landratsamt Landshut ist Herr Bauer, Sachgebiet 25, Tel.: 0871/408-3118).
Formular: Anmeldung Verbrennen von strohigen Abfällen.docx
Die Meldungen müssen bitte per E-Mail an Julia Fink, Gabi Auer oder Denise Ostermeier, per Fax an 08784/9616-60 geschickt oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro im Rathaus abgegeben werden.
bearbeitet von Julia Fink