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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Hohenthann hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayEGovV umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internet-Hauptangebot der Gemeinde Hohenthann. (www.hohenthann.de)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns per E-Mail mitteilen: vorzimmer@hohenthann.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie per E-Mail einholen: vorzimmer@hohenthann.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Hohenthann
Rathausplatz 1
84098 Hohenthann
Telefon: 08784 9616-0
Fax: 08784 9616-50
E-Mail: vorzimmer@hohenthann.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Die Erklärung zur Barrierefreiheit können Sie auch als PDF herunterladen: Erklärung zur Barrierefreiheit.pdf