
Nach der Bekanntmachung im Bayrischen Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16.11.2012 beginnt die zweiwöchige Eintragungsfrist am Donnerstag, 17. Januar 2013 bis einschließlich Mittwoch, 30. Januar 2013 (siehe auch Bekanntmachungen in den öffentlichen Schaukästen der Gemeinde Hohenthann).
Eintragungsberechtigt sind:
- alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben
- und mindestens seit drei Monaten ihre Wohnung ( bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und
- nicht vom Stimmrecht nach Art.2 LWG ausgeschlossen sind.
Ausländische Unionsbürger sind – anders als bei Bürgerbegehren oder Europawahl – beim Volksbegehren nicht stimmberechtigt.
Um über den eingereichten Entwurf der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes entscheiden zu können, ist die Eintragung von 10 % der stimmberechtigten Bürger Bayerns (ca. 970 000 Unterschriften) erforderlich.
Alle Bürger, welche ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenthann eingetragen sind und jene, welche einen Eintragungsschein ihrer Wohnsitzgemeinde vorlegen, haben die Gelegenheit sich in der Zeit vom
17. Januar 2013 bis 30. Januar 2013 im Bürgerbüro (Zimmer Nr. 1) der Gemeindeverwaltung
von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12:00 und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
sowie zusätzlich am Donnerstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in die Eintragungslisten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses einzutragen.
Außerdem ist aus diesem Anlass die Gemeindeverwaltung auch an den Samstagen 19. und 26. Januar von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Damit Sie überprüfen können, ob Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenthann eingetragen sind, wird auf die Bekanntmachung über Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragsscheinen für das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (siehe Amtstafeln/Homepage www.84098-hohenthann.de) verwiesen. Das Wählerverzeichnis wird am Freitag, 28.12.2012 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerbüro der Gemeinde Hohenthann zur Einsicht bereit gehalten. Sind Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenthann verzeichnet, besteht die Möglichkeit einen Eintragungsschein zu erhalten, um sich in einer anderen Gemeinde oder Stadtverwaltung in Bayern in die Liste eintragen zu können (evtl. für Pendler, Studenten oder bei Vorliegen von Krankheit oder körperlichen Behinderungen interessant). Der Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheines liegt in der Gemeindeverwaltung auf oder kann auf der Homepage heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
121206_Inhalt_Volksbegehren.pdf
121206_Waehlerverzeichnis_Einsichtnahme.pdf
Dateianhänge: 121206_Inhalt_Volksbegehren.pdf 121206_Waehlerverzeichnis_Einsichtnahme.pdf 121221_Volksbegehren_Merkblatt_Umzug.pdf 130110_Eintragungsbekanntmachung.pdf
Meldung melden