
Da für unsere Gemeinde keine Verordnung besteht, die ruhestörende Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten zulässt, gelten in erster Linie die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen.
Das bedeutet, dass Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer und Häcksler nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags
nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden dürfen.
Eine Mittagsruhe wird hier nicht verordnet. Der Samstag gilt als ganz gewöhnlicher Werktag.
So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen ebenfalls nicht während der oben angegebenen Zeiten betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob diese Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.
Beim Betrieb von Kreissägen dürfen die höchstzulässigen Lärmwerte von 55 db(A) (tags) nicht überschritten werden.
Lesen Sie hierzu einen Zeitungsartikel.
Deshalb können wir nur grundsätzlich darum bitten, im Sinne einer guten Nachbarschaft in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr auf laute Haus- und Gartenarbeiten zu verzichten.
Um Beschwerden und Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung durch Grillfeste, laute Musik und handwerkliche Betätigung zu vermeiden, appellieren wir an die Vernunft jedes Einzelnen, auf seine Nachbarschaft gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
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