
Um weiterhin einen Abzug von den Abwassergebühren geltend machen zu können, werden Bescheidempfänger gebeten, bis spätestens 31.12.2020 eine Kopie des Bescheids der Bay. Tierseuchenkasse 2020 bei der Gemeindeverwaltung (Fr. Karsch) abzugeben.
Um weiterhin einen Abzug von den Abwassergebühren geltend machen zu können, werden Bescheidempfänger gebeten, bis spätestens 31.12.2020 eine Kopie des Bescheids der Bay. Tierseuchenkasse 2020 bei der Gemeindeverwaltung (Fr. Karsch) abzugeben.
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