-
Hinweise zu Veranstaltungen
Hinweise der Gemeindeverwaltung zu Veranstaltungen, Klein-Veranstaltungen (Grillfeste, Vereinsfeste, etc.) - Anmeldung von öffentlichen Festveranstaltungen.
Öffentliche Festveranstaltungen- (z.B. Zeltpartys usw.) können in Zukunft nur noch genehmigt werden, wenn die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor Beginn bei der Gemeinde angemeldet wird.
- Denn nur so können die gesetzlichen Vorschriften, vor allem die Jugendschutzvorschriften sorgfältig geprüft werden.
- In Zukunft ist der Anmeldung eine konkrete Beschreibung sowie der Name, das Motto und ein Plakatentwurf der Veranstaltung beizufügen.
-
Außerdem muss in Zukunft der Gemeinde auch ein/eine volljährige/ r Jugendschutzbeauftragte/r als zuständige Person für die Erfüllung und Einhaltung der Auflagen benannt werden. Diese Person hat den gesamten Veranstaltungszeitraum über anwesend und nüchtern zu sein.
Zusätzlich bei Groß-VeranstaltungenFahnenweihen, Vereinsfeste usw.-
Bei größeren Veranstaltungen ist die Anmeldung und die Einholung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung mindestens sechs Wochen vorher notwendig.
Meldung bei der Gema- Anlässlich verschiedener Anfragen von Vereinen weisen wir darauf hin, dass Veranstaltungen, bei denen musikalische Darbietungen (live oder von Tonträger)stattfinden, von den Vereinen der GEMA zu melden sind.
-
Zur Homepage der GEMA
Verkehrsschilder- Sofern für Veranstaltungen eine Beschilderung mit Verkehrszeichen erforderlich ist, können diese bei der Gemeinde vom Bauhof ausgeliehen werden.
- Die Schilder müssen spätestens am Donnerstag vor der Veranstaltung abgeholt und am ersten dem Fest folgenden Werktag zurückgebracht werden.
-
Beschädigte, oder fehlende Schilder sind zu melden.
Fahnen- Fahnen können bei der Gemeinde ausgeliehen werden. Sie sind pfleglich zu behandeln.
- Die Kosten für Reinigung oder Reparatur trägt der Veranstalter.
-