Umweltschutz geht uns alle an - Stand August 2010
Abfallwegweiser,
Entsorgungseinrichtungen,
Gebühren, Beratung
Lärmschutz, Autowaschen,
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen,
Fahrgemeinschaft21
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erfahren Sie, wie Sie Ihren Rest-Müll richtig entsorgen.
Der Abfallwegweiser:
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Hier können Sie umweltgerecht entsorgen!
Bitte beachten Sie in der Rubrik
Termine den Punkt Müllabfuhr
hier finden Sie auch die Zeitpunkte von Sonderaktionen.
| Entsorgungseinrichtung | Öffnungstag | Öffnungszeit | Telefon | |
| Altstoffsammellstelle Hohenthann (Richtung Bibelsbach neben der Kläranlage) |
Mittwoch Samstag |
14.00 - 17.00 09.00 - 13.00 |
01705 / 811824 | |
| Bauschuttsammelstelle
Geisenhausen Ortsteil Feuerberg
Inkofen
|
Mittwoch Samstag
Mittwoch Samstag |
Sommer ab Mitte März 13.30- 17.00 09.00 - 12.00
12.30 - 16.00 09.00 - 12.00 |
Winter ab Mitte Okt. 12.00 - 16.00 10.00 - 12.00
12.00 - 16.00 10.00 - 12.00 |
Landratsamt Landshut Sachgebiet
Abfallwirtschaft Telefon: 0871/408-3115 Öffnungszeiten: Montag- Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr |
| Reststoffdeponie Spitzlberg bei Unterglaim
Keine Annahme von Problemmüll. |
Mo - Do Freitag Samstag |
07.30 - 12.00 13.00 - 16.30 07.30 - 12.00 13.00 - 16.00 09.00 - 12.00 |
0871 / 747 89 | |
| Reststoffdeponie Inkofen | Mittwoch Samstag |
12.30. -16.00 09.00 - 12.00 |
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| Müllverbrennungsanlage Landshut Am Lurzenhof, 84036 Landshut
Die Müllverbrennungsanlage Landshut ist ab 03.01.2011 vorerst geschlossen. Müllanlieferungen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben sind künftig nicht mehr möglich.
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Die
brennbaren Abfälle sind in der Müllumladestation Wörth a. d. Isar
anzuliefern. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.woerth-isar.de/muellumladestation.html
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| Problemmüll Wertstoff- und Entsorgungs-Zentrum (WEZ) Landshut Äußere Parkstr. 1, 84032 Altdorf
Rottenburg |
Di. Mi. Do. Fr. Sa.
Einmal jährlich in Rottenburg maximal 30 kg Für Privathaushalte kostenlos
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13.00 - 19.00 9.00 - 12.00, 13.00 - 17.00 13.00 - 17.00 9.00 - 12.00, 13.00 - 17.00 9.00 - 13.00
siehe Tageszeitung
|
0871 /88 - 1576
Landratsamt Landshut Sachgebiet Abfallwirtschaft Telefon: 0871/408-3000 Öffnungszeiten: Montag- Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
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| Müllumladestation Gewerbegebiet Moos Point Siemensstr. 50 84109 Wörth a. d. Isar |
Mo - Fr
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08.00 - 12.00 12.30 - 16.00 |
08702 / 946296 | |
| Kompostieranlage Pfifferling bei Rottenburg ( Fa. Högl ) |
Di + Fr (nur Sommer) Samstag |
13.00 - 16.00 09.00 - 12.00 |
08754 / 96090 | |
| Gebühren der Altstoffsammelstelle Hohenthann | |||||
| Stand November 2007 | |||||
| Altstoffe | bis 0,5 m³ je Tag | bis 1 m³ je Tag | bis 1,5 m³ je Tag | bis 2 m³ je Tag | über 2 m³ |
| Alteisen | -,- Euro | 3,- Euro | 6,- Euro | 9,- Euro | keine Annahme (Alteisenhändler) |
| Bauschutt (verwertbar) | -,- Euro | 3,- Euro | keine Annahme (Bauschuttdeponie) | ||
| Dachpappe | 1,- Euro | keine Annahme (Bauschuttdeponie) | |||
| Folien | -,- Euro | 3,- Euro | keine Annahme (Entsorger, Müllverbrennung, oder Müllumladestation) | ||
| Grüngut | -,- Euro | 3,- Euro | 6,- Euro | 9,- Euro | keine Annahme (Kompostieranlage) |
| Heraklit | 1,- Euro | keine Annahme ( Müllumladestation Wörth oder Müllverbrennung Landshut ) | |||
| Sonstige mineralische Abfälle | -,- Euro | keine Annahme (Reststoffdeponie
Spitzlberg) Glas- und Mineraldämmwolle, Gipskarton, Zement-, Kalk-, und Fliesenkleber-Reste |
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| Sperrmüll | 1,- Euro | 4,- Euro | 7,- Euro | 10,- Euro | keine Annahme (Müllverbrennung) |
| Styropor | 1,- Euro | keine Annahme ( Müllumladestation Wörth oder Müllverbrennung Landshut ) | |||
| Elektro- und elektronische-
Geräte Die Entsorgung über die Hausmülltonne ist nicht zulässig |
-,- Euro | ||||
Hier erhalten Sie kostenlos Rat zum Thema Umweltschutz
| Umwelttelefon | Rufnummer |
| Landratsamt | 0871 / 408-3000 |
| Gemeindeverwaltung | 08784 / 9616-11 |
Lärmschutz
geht uns alle an.
Stand Juli 2004
| Rasenmäher | Zulässige Ausführungszeiten |
| Werktags | 7.00 - 20.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | nicht zulässig |
| In der Gemeinde Hohenthann besteht keine Verordnung, wonach das Rasenmähen nur zu bestimmten Zeiten zulässig ist. Somit gelten die Regelungen der 32. Bundesimmissionsschutz Verordnung. Danach dürfen Rasenmäher an Werktagen zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Dies gilt auch für Heckenscheren, tragbare Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer und Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler). | |
| Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten | Zeiten der Rücksicht |
| Immer wieder werden an die Gemeinde Klagen wegen Lärmbelästigung herangetragen. Wir in der Gemeinde Hohenthann haben keine „Haus-Lärmverordnung“ erlassen. Von der Verwaltung ist eine Zurechtweisung von Lärmverursacher nicht gerechtfertigt, wenn die gesetzlich festgelegten Zeiten eingehalten werden. Wir halten es für das beste Vorgehen zur Abhilfe, wenn Sie ein persönliches und sachliches Gespräch mit dem „Nerver“ führen und auch über eine vernünftige Toleranzgrenze verfügen. In diesem Zusammenhang bitten wir alle „Gartler“ und diejenigen, die Ihr Holz für den Ofen in Wohnbaugrundstücken zurecht schneiden um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und nicht während der Mittagszeit, den späten Abendstunden oder am späten Samstagnachmittag diese ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten zu verrichten. Wir bitten Sie um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis zum Wohle einer guten nachbarschaftlichen Beziehung. | Mittags 12.00 - 14.00 Uhr Späte Abendstunden ab 19.00Uhr Samstagnachmittag ab 16.00 Uhr |
| Sonstige Geräte mit Verbrennungsmotor | Zulässige Ausführungszeiten |
| Folgende Geräte dürfen derzeit nur an Werktagen in der Zeit von 9 Uhr
bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden: Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (dies sind verbrennungsmotorbetriebene Geräte), Laubbläser und Laubsammler. |
09.00 - 13.00 Uhr 15.00 - 17.00 Uhr |
Autowaschen in Wohngebieten
Stand März 2005
| Autowaschen in Wohngebieten | |
| Aus gegebenen Anlass dürfen wir darauf hinweisen, dass das
Autowaschwasser in den Baugebieten, bei denen die öffentliche
Entwässerung über das so genannte Trennsystem (eigener
Schmutzwasserkanal und eigener Regenwasserkanal) erfolgt, nicht in den
Regenwasserkanal geleitet werden darf.
In der gemeindlichen Satzung heißt es in § 14, dass in
Schmutzwasserkanäle nur Schmutzwasser und in Regenwasserkanäle nur
Niederschlagswasser eingeleitet werden darf. In den Baugebieten, in
denen das Trennsystem eingeführt wurde, liegen der Gemeinde für das
Einleiten von Niederschlagswasser jeweils Erlaubnisbescheide vom
Landratsamt Landshut vor.
Dies bedeutet konkret, dass das Autowaschen nicht erlaubt ist, wenn das Autowaschwasser direkt in den Regenwasserkanal gelangt und nicht in den Schmutzwasserkanal. Wir bitten Sie dies künftig zu beachten, zumal die Erhaltung und der natürliche Zustand unserer Gewässer eines unserer wichtigsten Güter sind, die es gilt in ihrer Qualität zu erhalten wenn möglich noch zu verbessern. |
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Verbrennen pflanzlicher Abfälle
| Es gelten folgende Regelungen | |
| Forstwirtschaftliche Abfälle (§ 5 Abs. 1 PflAbfV) und Gartenabfälle (§ 4 Abs. 2 PflAbfV) | Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft (§ 2 Abs. 2 PflAbfV) |
| Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile. Nur am Anfallort. Ganzjährig von 6.00 bis 18.00 Uhr außer
Sonn- und Feiertags. Anmeldung bei der Gemeinde. Bitte beachten Sie die Abstände zu brennbaren Einrichtungen (Gebäuden) bzw. Gegenständen (Wald, etc.) |
Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Ganzjährig von 8.00 bis 18.00 Uhr außer Sonn- und Feiertags. Anzeige bei der Gemeinde und zwar schriftlich und 7 Tage vor dem Verbrennen. Die Anzeige wird von der Gemeinde an das Landratsamt weitergeleitet. |